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AGB

  1. Ticketverkauf  

 

  1. Geltungsbereich der AGB 

 

1.1. Das Festival „ONEWAYBEATS“ (nachfolgend: Festival) findet auf dem Gelände des Flughafen Paderborns statt (genaue Adresse: Dornierstraße 8,33142 Büren). Eintritt zum Festivalgelände wird nur mit gültiger Eintrittskarte und Personalausweis gewährt.  

 

1.2. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge über 

den Kauf und von Eintrittskarten (nachfolgend „Tickets“) für das Festival und sonstige Dienstleistungen zwischen bera studios GmbH, Görlitzer Str. 18, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock  (nachfolgend: Veranstalter) und dem Besucher des Festivals (nachfolgend: Besucher, Käufer). 

Die nachfolgenden AGB (ausgenommen der Ziffer I. 2) gelten auch, wenn der Besucher das Ticket von den Veranstaltern ohne Gegenleistung erhalten hat. 

 

1.3. Sofern AGB von Vertragspartnern der Veranstalter Anwendung finden und diese ihrem Inhalt nach denen des Veranstalters widersprechen, gelten die AGB des Veranstalters vorrangig.  

 

1.4. Maßgebend ist immer die jeweils bei Vertragsschluss gültige Fassung der AGB. 

 

2. Vertragsgegenstand und Vertragsschluss  

 

2.1. Der Kaufvertrag über das Ticket kommt über ber den Ticketshop der TicketPAY Europe GmbH (nachfolgend nur "TicketPAY") unter https://shop.ticketpay.de/2N8NPA0C wie folgt zustande:  

 

Der Käufer gelangt über die Schaltfläche „Jetzt Ticket sichern“, "Hier Tickets sichern" oder im Menü unter "Tickets" auf den Ticketshop des externen Vertragspartners „TickerPAY“ unter https://shop.ticketpay.de/2N8NPA0C.  

Auf dieser Seite kann er die gewünschte Ticketkategorie (vgl. Ziffer 2.3) auswählen und die zum Kauf beabsichtigten Tickets im „Warenkorb“ ablegen.   

 

Nach Betätigen der Schaltfläche „weiter“ gelangt man zur Eingabeseite der Kundendaten. Dort sind die persönlichen Daten und Zahlungs- und Versandbedingungen einzugeben. Sodann folgt eine Bestellübersicht und die Zahlungsart ist zu wählen.  

 

Nach Durchführung der Zahlung/Eingabe der abgefragten Informationen gibt der Käufer mit der Betätigung der Schaltfläche „kostenpflichtig bezahlen“ (oder einer Schaltfläche mit ähnlicher Formulierung) das Angebot für einen Vertragsabschluss ab.  

 

Die Annahme des Vertrags erfolgt  

 

  • durch Annahmeerklärung in separater E-Mail oder  

 

  • gegebenenfalls durch Durchführung der Zahlungstransaktion durch einen Dienstleister der Veranstalter oder den ausgewählten Zahlungsdienstleister. Der Durchführungszeitpunkt der Zahlungstransaktion richtet sich nach der jeweils ausgewählten Zahlungsart (s. unter „Bezahlung“). 

 

2.2. TicketPAY handelt beim Verkauf der Tickets als rechtsgeschäftlicher Vertreter und im Namen und auf Rechnung der Veranstalter. Der Vertrag zum Kauf des Tickets kommt ausschließlich zwischen den Veranstaltern und dem Käufer zustande. 

 

2.3. Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Der Käufer hat deshalb sicherzustellen, dass die von ihm bei den Veranstaltern hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird. 

2.4. Es gibt verschiedene Ticketkategorien, für die die nachfolgenden Rechte und Vorgaben gelten:  

 

  • „Economy Daypass (Regulär)" - Das ist das reguläre Ticket. Es berechtigt zum Einlass auf das Gelände und Teilnahme an der Veranstaltung. 

 

  • "Business Class Daypass (VIP)" - Das ist das VIP-Ticket. Besucher mit diesem Ticket haben neben der Teilnahme an der Veranstaltung die Möglichkeit, einen entsprechend gekennzeichneten VIP-Bereich aufzusuchen. Darüber hinaus haben sie Zutritt zur ersten Reihe vor der Bühne und können eine durch eine gesonderte Anstellmöglichkeit („Fast-Lane“) priorisiert zum Festivalgelände eingelassen werden und den Check-In-Bereich passieren. Ebenfalls berechtigt das Ticket zur gesonderten Anstellmöglichkeit („Fast-Lane“) beim Verkaufsstand für den Kauf der Tokens. 

 

  • "Priority Boarding (Fast Lane)" – Dieses Zusatzticket kann zum Kauf des regulären Tickets hinzugebucht werden, um auch berechtigt zu sein, die gesonderte Anstellmöglichkeiten zum Einlass auf das Gelände und Check-In sowie zum Kauf von Tokens („Fast-Lane“) zu nutzen. 

 
Die Besucher dürfen nur die ihren Kategorien zugewiesenen Bereiche besuchen.  

 

2.5. Bei Rücklastschriften, die der Käufer zu vertreten hat, hat dieser dem Veranstalter die Rücklastschriftgebühr, die der Zahlungsdienstleister den Veranstaltern in Rechnung stellt, zu erstatten.  

2.6. Es wird auf die AGB von dem Vertragspartner TicketPAY unter https://manage.ticketpay.de/documents/agb/tpeu_customer_de.pdf [Stand 31.01.2024] verwiesen. Es gilt die zum Zeitpunkt des Ticketkaufs aktuelle Version der AGB. 

3. Einseitiges Rücktrittsrecht 

Die Veranstalter sind berechtigt, einen Ticketkauf zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Käufer gegen von den Veranstaltern aufgestellte Bedingungen verstößt, insbesondere wenn der Käufer unter 18 Jahre alt ist oder vor Festivalbeginn öffentlich verkündet, dass er auf dem Festival gegen diese AGB oder Gesetze verstoßen wird. 

Auf das vorbenannte Rücktrittsrecht finden die §§ 346 ff. BGB unter Ausschluss von § 350 BGB Anwendung. 

 

4. Kein Widerrufsrecht des Käufers 

 

Für Kunden besteht wegen § 312 g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB grundsätzlich kein Widerrufsrecht, da 

es sich beim Gegenstand dieses Vertrags um Tickets für Veranstaltungen im Freizeitbereich 

handelt. 

 

 

 

5. Personalisierung der Tickets, Weiterverkauf und Schwarzmarkt, Vertragsstrafe 

 

5.1. Im Anschluss an den Abschluss der Bestellung erhält der Käufer eine E-Mail von TicketPay zum Zwecke der Personalisierung. Mit Ablauf einer dort genannten Frist werden die Tickets auf die Bestellerdaten personalisiert. 

 

5.2. Der Käufer verpflichtet sich, die Tickets ausschließlich für den privaten Gebrauch zu erwerben und zu nutzen. Die Tickets sind personalisiert, d.h. nur derjenige erhält das Recht, die Veranstaltung zu besuchen, der Inhaber des Besuchsrechts ist. Sein Name ist Bestandteil des Tickets. Die Personalisierung erfolgt durch Angabe der Personenbezogenen Daten während des Bestellprozesses. 

 

5.3. Ein Weiterverkauf von Tickets ist über die Resale-Plattform, die der Veranstalter über die TicketPAY Europe GmbH zur Verfügung stellt, möglich. Hierfür gelten gesonderte Bedingungen. 

 

5.4. Für einen Weiterverkauf bzw. die Weitergabe von Tickets, die nicht über diese Plattform erfolgt, gilt Folgendes:  

 
Das Besuchsrecht besteht nur auf der Grundlage dieser Bedingungen (vgl. insbesondere: Ziffer 1.2).  Der Käufer kann das Besuchsrecht nur unter den nachfolgenden Bedingungen auf Dritte übertragen:   

Der Dritte muss in alle Rechte und Pflichten aus dem hiesigen Vertrag eintreten. Dies setzt die Zustimmung der Veranstalter voraus, die diese hiermit erteilen. 

Von dieser Zustimmungserteilung ausgenommen sind die nachfolgend genannten Fällen: 

 

  • bei einer Weitergabe oder dem Weiterverkauf von Tickets im Rahmen einer gewerblichen oder kommerziellen Tätigkeit ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der Veranstalter, 

  • bei einem Angebot von Tickets im Rahmen von nicht von den Veranstaltern autorisierten Internetaktionen, 

  • bei einem Weiterverkauf von Tickets zu einem Preis, der den sich aus dem Ticket ergebenen Preis zuzüglich einem Nebenkostenaufschlag in Höhe von 25% (beispielsweise für Porto- und Vermittlungskosten) übersteigt, 

  • bei einer Weitergabe oder dem Weiterverkauf von Tickets zu Zwecken der Werbung oder Vermarktung, insbesondere als Preis bei einem Gewinnspiel oder Preisausschreiben ohne vorherige Zustimmung der Veranstalter, 

  • bei einer Weitergabe oder dem Weiterverkauf von Tickets ohne Hinweis auf diese AGB, insbesondere auf die Regelungen in Ziffer 5. 

 

 

5.5. Das Präparieren von Tickets (z.B. Aufdrucken, Abändern oder sonstige Arten der Veränderung von Tickets) zum Zwecke der Täuschung ist verboten. 

 

5.6. Jeder Bürger, der Tickets schuldhaft unter Verstoß gegen die vorstehenden Zustimmungsvoraussetzungen/Verbote weiterverkauft, weitergibt o.Ä. oder präpariert, ist verpflichtet, dem Veranstalter eine angemessene, durch den Veranstalter nach billigem Ermessen festzusetzende und gerichtlich zu überprüfende Vertragsstrafe in Höhe von bis zu € 3.000,00 je vertragswidrig angebotenem, weiterverkauften, weitergegebenen, verlosten oder präparierten Ticket zu zahlen.  

Dem Veranstalter bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens unter Anrechnung der Vertragsstrafe vorbehalten.  

Der Veranstalter ist in derartigen Fällen weiter berechtigt, das betroffene Ticket zu sperren und dem Käufer den Zugang zur Veranstaltung zu verweigern. 

 

 

  1. Veranstaltung 

 

1. Anreise 

 

1.1. Die Anreise zum Festivalgelände ebenso wie das Parken erfolgt auf eigene Gefahr.  

1.2. Für den Fall der Anreise mit dem eigenen PKW bieten die Veranstalter keine Parkplätze an. Im Hinblick auf etwaige kostenpflichtige oder nicht kostenpflichte Parkplätze in der Nähe des Veranstaltungsgeländes wird auf die AGB der jeweiligen Anbieter sowie die verkehrsrechtlichen Vorschriften verwiesen. Die Veranstalter trifft hier keine Verantwortung.  

1.3. Die Veranstalter bieten einen kostenpflichtigen Shuttle-Service an, für den Tickets gesondert erworben werden können.  

 

 

2. Zutritt zum Gelände 

 

2.1. Zutritt zum Festivalgelände erhalten nur Besucher, die über ein gültiges Ticket verfügen und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ein Einlass ist bei Kindern/Jugendlichen unter 18 Jahren auch nicht in Begleitung eines Erziehungsberechtigten erlaubt.  

 

2.2. Beim ersten Einlass (Check-In zum Festivalgelände) ist das ausgedruckte oder digitale Ticket mit QR Code und der gültige Personalausweis vorzuzeigen. Nach dem Vorzeigen erhalten die Käufer ein Festivalbändchen. Das Festivalbändchen ist während des gesamten Aufenthalts auf dem Festivalgelände mit sich zu führen. Unverschlossene oder beschädigte Festivalbändchen verlieren ihre Gültigkeit und müssen umgehend an einem Service-Schalter (sog. „Terminal“) umgetauscht werden. 

 

2.3. Der Besucher hat dafür zu sorgen, dass das Ticket lesbar ist (ausreichende Helligkeit des Bildschirms, keine Defekte im Display, keine Knicke des Drucks uÄ) 

 

2.4. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, Besuchern den Zutritt zu dem Festivalgelände aus wichtigem Grund zu verwehren. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, aber nicht abschließend, das Mitführen von verbotenen Gegenständen, ein offensichtlich stark alkoholisierter Zustand des Besuchers, wenn der Besucher offensichtlich unter Drogeneinfluss steht oder eine offensichtlich homophobe, sexistische, rassistische oder menschenverachtende Einstellung hat.  

Bei Verletzung des Jugendschutzes wird der Einlass ebenso verweigert.  

Besteht ein wichtiger Grund für die Verweigerung des Einlasses, verliert das Ticket des Besuchers seine Gültigkeit; der Ticketpreis wird nicht erstattet.  

 

2.5. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, Besucher ohne entsprechende Legitimation in Form des angeführten Festival-Bändchens des gesamten Festivalgeländes zu verweisen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. 

 

2.6. Wird die Veranstaltung vor dem offiziellen Ende verlassen, besteht keine Möglichkeit zu einem erneuten Einlass. Das Ticket verliert infolge der Entfernung von dem Veranstaltungsgelände seine Gültigkeit. Ein Erstattungsanspruch besteht nicht. 

 

 

  

 

3. Gesundheitsbezogene Maßnahmen 

 

3.1. Die Veranstalter können angemessene Präventionsmaßnahmen anordnen, Mitwirkungshandlungen verlangen und/oder Verhaltensregeln vorschreiben, insbesondere um gesundheitsbezogenen Erfordernissen zugunsten der Besucher und/oder weiterer Beteiligter zu entsprechen.  

 

3.2. Dem Hygienekonzept der Veranstalter und den Regelungen des Infektionsschutzgesetzes sowie der aus dem Infektionsschutzgesetz resultierenden und zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Verordnungen ist Folge zu leisten.  

Weigert sich ein Besucher der Veranstaltung, den angeordneten Maßnahmen Folge zu leisten, 

so kann ihm der Zutritt zur Veranstaltung ohne Rückerstattung des Kaufpreises verweigert 

werden. Hierdurch bedingte Zutrittsverweigerungen lösen auch keine anderweitigen Ansprüche wie beispielsweise Schadens- oder Aufwendungsersatz aus. 

 

3.3. Sofern durch behördliche Maßnahmen die Besucherzahl beschränkt wird, sind die Veranstalter berechtigt, die Besucherzahl bei Veranstaltungen, für die bereits mehr Tickets als behördlich zulässig verkauft wurden, zu beschränken. Die von der Sperrung betroffenen Besucher werden vor dem Termin über die Sperrung informiert. Ihnen wird der Nennwert des Tickets erstattet. 

 

3.4. Die Veranstalter können auch bei vollständiger Umsetzung eines angemessenen Schutz- und/oder Hygienekonzepts sowie der Einhaltung aller gebotenen Hygienemaßnahmen eine Infektion des Gastes mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) und/oder mit Mutationen hiervon und/oder anderen Krankheitserregern nicht vollständig ausschließen. 

 

 

4. Verhaltensregelungen  

4.1. Das Hausrecht wird vom Veranstalter bzw. durch beauftragte Dritte ausgeübt. Den Weisungen des Personals des Veranstalters ist Folge zu leisten. Ergänzend können besondere Verhaltensordnungen gelten, die den Gästen rechtzeitig vor Beginn des Festivals bekannt gemacht werden 

 

4.2. Ebenso ist dem Personal des Flughafens Paderborn Folge zu leisten, wenn diese sich als Flughafenmitarbeitende verifizieren können.  

 

4.3. Den Besuchern ist insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, das Nachfolgende untersagt:  

 

  • Das Festivalgelände befindet sich innerhalb einer Absperrung. Das Übertreten der Absperrungen ist untersagt. 

  • Es werden keine landenden oder abhebenden Flugzeuge in jeglicher Art und Weise gestört und/oder behindert.  

  • Urnieren und/oder Notdurft außerhalb der Toiletten zu verrichten, ist untersagt. 

  • Körperliche Gewalt gegen andere Besucher, Personal der Veranstalter oder sonstigen Personen auszuüben, ist untersagt 

  • Gegenstände auf die Bühne, das Personal der Veransalter, andere Besucher oder sonstige Personen zu werfen, ist untersagt 

  • Bauliche Anlagen und/oder Wände oder sonstige Sachen zu bemalen, besprühen und/oder anderweitig zu beschmutzen, ist untersagt 

  • ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Veranstalter gewerblich Handel zu treiben, Marketingaktionen oder Werbemaßnahmen gleich welcher Art durchzuführen, ist untersagt.  

  • Bereiche oder Räume zu betreten, die für Besucher nicht freigegeben sind, ist untersagt 

  • Auf die Bühne, Traversen oder ähnliches zu klettern, das sogenannte Stage-Diving, Crowd-Surfing und Pogen, ist untersagt. 

  • Weder Theken noch Dekoration oder Fotomotive dürfen betreten/bestiegen werden. Alle Flugzeuge oder Helikopter vor Ort dürfen nur nach ausdrücklicher Erlaubnis der Veranstalter angefasst oder betreten werden. 

  • Das Personal darf nicht beleidigt werden 

  • Straftaten auf dem Festivalgelände zu begehen, ist untersagt 

 

Besucher, die gegen die vorstehenden Verhaltensregeln verstoßen oder verstoßen haben, können die Veranstalter vom Festivalgelände verweisen und Hausverbot erteilen. Das Ticket verliert seine Gültigkeit. Ein Erstattungsanspruch hinsichtlich des Ticketpreises besteht nicht. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese AGB oder sonstige bekanntgemachte Verhaltensordnung ist der jeweilige Besucher den Veranstaltern zum Ersatz des dadurch entstehenden Schadens verpflichtet.   

 

Begeht ein Besucher auf dem Festival eine Straftat, wird er sofort und ohne Vorwarnung von dem Festivalgelände verwiesen und der Sachverhalt wird bei den Strafverfolgungsbehörden zur Anzeige gebracht. 

 

Besucher dürfen insbesondere zum Schutz der Künstler keine Bereiche aufsuchen, die ihnen nach ihrem erworbenen Ticket nicht zugewiesen sind. Sucht ein Besucher entgegen der Ticketzuweisung einen anderen Bereich (zB VIP-Bereich oder Backstage) auf, ist er verpflichtet, dem Veranstalter eine angemessene, durch den Veranstalter nach billigem Ermessen festzusetzende und gerichtlich zu überprüfende Vertragsstrafe in Höhe von bis zu € 3.000,00 zu zahlen. Zudem wird er der Veranstaltung verwiesen.   

 

 

4.4. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, Besucher von dem Festivalgelände zu verweisen, wenn sie sich in einem offensichtlich stark alkoholisierten Zustand befinden oder wenn der Besucher offensichtlich unter Drogeneinfluss steht. Der Ticketpreis wird nicht erstattet.  

 

4.5. Es kann Fluglärm entstehen, dies gehört zum Festival-Vibe.  

Dem Bürger ist zudem bewusst, dass auf dem Festival, insbesondere vor den Bühnen, eine besondere Lautstärke herrscht und die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere von Hörschäden, besteht. Die Veranstalter bemühen sich, durch geeignete technische Ausstattung und Lautstärkebegrenzung dafür zu sorgen, dass die Beeinträchtigung der Besucher durch den Schallpegel der Auftritte, die bei derartigen Veranstaltungen üblichen Werte nicht unzumutbar überschreitet. Es wird unabhängig davon empfohlen, Ohrstöpsel zu verwenden. 

 

4.5. Am Einlass werden Sicherheitskontrollen (Leibes- und Taschenvisitation eingeschlossen) durch das Ordnungspersonal der Veranstalter durchgeführt. Das Ordnungspersonal ist berechtigt, eine Leibes- sowie Taschenvisitation durchzuführen. Der Besucher erklärt sich hiermit einverstanden. Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, bei Nichtbeachtung einen sofortigen Verweis auszusprechen. 

 

4.6. Das Mitführen von gefährlichen oder störenden Gegenständen wie beispielsweise Drogen und Rauschmittel, Glasflaschen jeder Art und Form, Shishas mit Glas-Bowl, sonstige Glasbehälter, Tiere/Haustiere, Waffen aller Art (auch im technischen Sinne), professionelle Foto-, Film-, Videokameras und Tonbandgeräte, Drohnen, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Laserpointer, Aggregate und Autobatterien, Powerbanks (wenn diese größer sind als ein durchschnittliches Mobiltelefon), Spiritus, Benzin oder anderer brennbarer Flüssigkeiten, Gaskartuschen, Trockeneis, Wunderkerzen, Himmelslaternen, Vuvuzelas, Megaphone, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole oder Flugblätter, Mannschaftszelte ab 8 Personen, allgemeine Zelte, Möbel und als Sperrmüll identifizierbare Gegenstände sowie gefährliche Gegenstände jeglicher Art bei der Veranstaltung ist nicht gestattet. 

Zusätzlich sind auf dem Gelände Plastikbehälter und Dosen (Behältnisse aller Art, auch Trinkrucksäcke) verboten, soweit sie nicht von den Veranstaltern oder durch die Veranstalter lizensierten Händlern zur Ausgabe von Speisen und Getränken genutzt werden. Ausdrücklich erlaubt sind Trinkflaschen oder Behälter, die die Veranstalter auf dem Gelände zur Verfügung stellen oder im Rahmen einer Überraschungsbox an Gäste übergeben werden. 

 

4.7. Verbotene Gegenstände müssen vor Einlass entsorgt oder von dem Besucher außerhalb des Festivalgeländes verwahrt werden. Die Veranstalter weisen ausdrücklich darauf hin, dass keine Möglichkeit besteht, Gegenstände aus den Entsorgungscontainern wieder herauszunehmen. Verbotene Gegenstände dürfen nicht in Schließfächern (sofern vor Ort gegeben) aufbewahrt werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes aufgrund vorstehender Maßnahmen (Ziffer II 4.5, 4.6., 4.7.) besteht nicht. 

 

4.8. Bild-, Ton-, Film- oder Videoaufnahmen von der Veranstaltung sind nicht gestattet. Das gilt 

auch für Aufnahmen mittels jeglicher Aufnahmevorrichtungen, wie insbesondere Smartphones, Mobiltelefone oder andere Smart-Geräten.  

 

4.9. Auf allen Veranstaltungsflächen gilt das Jugendschutzgesetz. 

 

 

 

5. Programm und Programmänderungen  

5.1. Die Veranstalter haben keinen Einfluss auf die Gestaltung, die Länge und den Inhalt der einzelnen Darbietungen und übernimmt daher gegenüber dem Besucher hierfür keine Haftung.  

 

5.2. Die Veranstalter können jederzeit Änderungen der Besetzung oder des Programms vornehmen, soweit sie für die Ticketinhaber zumutbar sind. Verspätungen und Verlegungen einzelner Programmpunkte sind mithin hinzunehmen.  

Die Veranstalter werden über Änderungen im Programm über die Webseite sowie über die entsprechenden Social-Media-Kanäle informieren.  

 

5.3. Ansprüche auf Erstattung des Kaufpreises oder Umtausch der Tickets entstehen nicht, soweit 

Umfang und prägender Charakter der Veranstaltung durch die Änderungen insgesamt nur 

unwesentlich betroffen sind. Auch die Minderung des Kaufpreises ist ausgeschlossen. 

 

6. Absage oder zeitliche/örtliche Verlegung der Veranstaltung 

 

6.1. Die Veranstalter behalten sich vor, die Veranstaltung abzusagen oder örtlich oder terminlich zu 

verlegen. 

 

6.2. Für diese Fälle behalten gekaufte Tickets grundsätzlich ihre Gültigkeit für einen neuen durch 

Die Veranstalter erklärten Termin. Eine Rückabwicklung des Ticketkaufs wegen der Verlegung 

einer Veranstaltung ist nur möglich, wenn der neue Termin für den Ticketinhaber nachweislich 

nicht zumutbar ist. Das gilt jedoch nicht, sofern die Veranstalter die Verlegung zu vertreten haben. 

 

6.3. Wird eine Veranstaltung abgesagt oder wird die Veranstaltung zeitlich oder örtlich verlegt, so 

beschränken sich die Ansprüche der Ticketinhaber auf den Nennwert des Tickets. Es werden 

insbesondere keine Kosten für Unterkunft oder Reise der Käufer übernommen. 

 

6.4. Bei Absage, Abbruch oder Änderung des Programms der Veranstaltung aufgrund nicht durch die Veranstalter beeinflussbarer Ereignisse, wie zB höhere Gewalt (insbesondere, aber nicht ausschließlich, Terror, Attentate, Drohungen bzgl. Terror oder Attentate, Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Streik, Arbeitsunruhen, Unwetter, Überschwemmung, Pandemien, Epidemien) und/oder im Falle einer behördlichen Absage aufgrund der vorgenannten oder anderer Ereignisse sind die Veranstalter sowie die Käufer von ihren jeweiligen Vertragspflichten befreit.  

Etwaige Rückerstattungsansprüche des Käufers richten sich nach den gesetzlichen Normen. Etwaige Schaden- oder Aufwendungsersatzansprüche sind ausgeschlossen.  

 

6.4. Die Regelungen zur Haftung bleiben von den Regelungen dieser Ziffer 6 unberührt. 

 

7. Zahlungsmethoden  

7.1. Auf dem Festivalgelände ist ausschließlich mit Wertmarken (nachfolgend: Token) zu bezahlen. 

7.2. Es gibt nicht die Möglichkeit, mit Bargeld zu bezahlen. 

7.3. Die Veranstalter sind nicht verpflichtet, andere Zahlungsmethoden als vor Ort angeboten, anzubieten oder zu akzeptieren. 

7.4. Token können nur während der Öffnungszeiten der Kassen auf dem Festivalgelände erworben werden. Eine Erstattung oder ein Rücktausch ist nicht möglich. Eine Nutzung der Token bei einer anderen Veranstaltung oder in einem anderen Jahr ist nicht möglich. Für die Abwicklung im Zusammenhang mit dem Zahlungsmittel Token sind allein die Veranstalter verantwortlich. 

 

8. Haftungsbeschränkungen 

8.1. Ansprüche des Besuchers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.  

Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Besuchers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung der Veranstalter, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen 

beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des 

Vertragsziels notwendig sind. 

 

8.2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften die Veranstalter nur auf den 

vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, 

es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Ticketinhabers aus einer 

Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 

8.3. Der Veranstalter übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit der Aussagen des Ordnungs- und Servicepersonals sowie von ihm nicht unmittelbar autorisierten Angaben in Social-Media-Kanälen.  

8.4. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Handlungen und Aussagen von Fremddienstleistern (beispielsweise Inhaber eines Foodtrucks, Sicherheitspersonal etc.). 

 

9. Recht am eigenen Bild, Datenschutzrecht 

Es wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen.  

10. Schlussbestimmungen 

10.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 

10.2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. 

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